Leistungen

Die Leistungen unseres Pflegedienstes

Als ambulanter Pflegedienst leisten wir Hilfe bei der Pflege in den eigenen vier Wänden, sodass ein Umzug in eine stationäre Einrichtung nicht notwendig ist bzw. zumindest aufgeschoben werden kann. Im Bereich der häuslichen Pflegehilfe unterstützen wir beispielsweise bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität usw. Ein weiterer zentraler Leistungsbereich ist die medizinische Behandlungspflege. In diesen Bereich fallen beispielsweise die Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe usw.

Behandlungspflege nach SGB V

(Leistungen der Krankenversicherung)

Leistungen der Krankenversicherung erbringen wir auf Anordnung behandelnder Ärzte. Voraussetzung für die Durchführung dieser Leistungen ist eine „Verordnung Häuslicher Krankenpflege“. Die ärztliche Verordnung weist alle zu erbringenden Leistungen, deren Häufigkeit und Dauer aus. Die Vergütung erfolgt über die Krankenkasse nach erfolgter Genehmigung. 

  • Medikamentengabe
  • Herrichten der Medikamentenbox
  • Kompressionsverbände anlegen/abnehmen
  • Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
  • s.c./i.m. Injektionen
  • Wundversorgung, Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle
  • Portversorgung
  • Versorgung und Überprüfung von Drainagen
  • Einläufe, Klysma, Klistiere

Häusliche Pflegehilfe nach SGB XI

(Leistungen der Pflegeversicherung)

Die Leistungen der Pflegeversicherung, die wir als ambulanter Pflegedienst erbringen, werden als „Sachleistungen“ bezeichnet. Je nach Pflegegrad wird hierfür seitens der Pflegekasse ein Betrag (Budget) gewährt, aus dem die Leistungen mitfinanziert werden. Für die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft sind von den Kassen Leistungen in sogenannten Leistungskomplexen (Leistungsmodulen) vordefiniert. 

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € pro Monat (§ 45b Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Mit diesem Betrag können sich beispielsweise pflegende Angehörige Entlastung verschaffen, indem sie Leistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen. Zu beachten ist, dass nur im Pflegegrad 1 Leistungen im Bereich der Selbstversorgung (Grundpflege) von der Pflegekasse erstattet wird, nicht jedoch in den Pflegegraden 2 bis 5.

Welche Leistungen können abgerufen werden?

  • Haushaltsreinigung
  • Begleitservice
  • Hilfen, Unterstützung und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld
  • Aktivitäten zur Gestaltung des Alltages

Theodor-Heuss-Str. 1
71540 Murrhardt

07192 93 600-0

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